Materialer Kunstbegriff
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman "Mephisto" Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik H. in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf G., den K kannte. Ein Gericht verbietet die Veröffentlichung des Romans.
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Einordnung des Falls
Materialer Kunstbegriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG schützt die Kunstfreiheit. Kunst kann per se nicht definiert werden. Deshalb ist alles Kunst, was der Künstler zur Kunst erklärt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das BVerfG hat Kunst (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) zunächst materiell bestimmt: Kunst ist freie schöpferische Gestaltung, in der u.a. Erlebnisse des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Klima-Kleber
21.9.2023, 13:39:36
material oder materiell? 🤔
Leo Lee
24.9.2023, 13:21:37
Hallo Klima-Kleber, es ist in der Tat „materiell“ :D. Wir haben dies nun entsprechend korrigiert, vielen Dank für den Hinweis! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Mephisto
3.1.2024, 16:01:47
Mephisto
3.1.2024, 16:05:37
Eine terminologische Einheitlichkeit wäre wünschenswert.
Fuggz
18.1.2024, 23:42:20
Material und materiell kann die gleiche Bedeutung haben. Ich habe beides schon gehört. Aber an der Uni "material" gelernt.