Materialer Kunstbegriff
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman "Mephisto" Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik H. in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf G., den K kannte. Ein Gericht verbietet die Veröffentlichung des Romans.
Einordnung des Falls
Materialer Kunstbegriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG schützt die Kunstfreiheit. Kunst kann per se nicht definiert werden. Deshalb ist alles Kunst, was der Künstler zur Kunst erklärt.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Das BVerfG hat Kunst (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) zunächst materiell bestimmt: Kunst ist freie schöpferische Gestaltung, in der u.a. Erlebnisse des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
Ja!