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Deliktsrecht
Elternhaftung bei Verletzung des eigenen Kindes durch den Familienhund
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Elternhaftung bei Verletzung des eigenen Kindes durch den Familienhund
20. März 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V geht mit Tochter T, für die er sorgeberechtigt ist, und seinem Hund spazieren. Plötzlich rennt der Hund los und spannt dadurch die Hundeleine, über die T stolpert und sich verletzt. V unterhält bei H eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. V tritt etwaige Ansprüche gegen H an T ab.
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