Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student S will nach dem Examen das Mietverhältnis für sein WG-Zimmer kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter V bis zum 3.3. (ein Dienstag) erklärt werden. S wirft die Kündigung am späten Abend (22 Uhr) des 2.3. in Vs Briefkasten. V leert den Briefkasten erst nach Rückkehr aus dem Urlaub am 6.3.
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Einordnung des Falls
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung ist am 3.3. wirksam geworden.
Ja!
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