Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student S will nach dem Examen das Mietverhältnis für sein WG-Zimmer kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter V bis zum 3.3. (ein Dienstag) erklärt werden. S wirft die Kündigung am späten Abend (22 Uhr) des 2.3. in Vs Briefkasten. V leert den Briefkasten erst nach Rückkehr aus dem Urlaub am 6.3.
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Einordnung des Falls
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung ist am 3.3. wirksam geworden.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vulpes
21.12.2019, 18:29:18
"Abend" ist hier definitiv zu unpräzise. Wäre der Brief um 18.00Uhr eingeworfen worden sein, wäre er Abends zugegangen, da man eine Leerung des Briefkastens idR bis bis spätestens 20.00Uhr erwarten darf.
xoevatxo
4.1.2020, 19:21:51
Genau das dachte ich mir auch, bei Angabe einer genauen Uhrzeit hätte ich anders geantwortet. Der Sachverhalt sollte umformuliert werden.
Dini2010
10.1.2020, 07:22:27
Ist doch irrelevant,ob der Brief um 18 oder 20 Uhr eingeworfen wurde, er wurde am 2.3.eingeworfen. somit konnte mit einer Leerung des Briefkastens spätestens am nächsten Tag gerechnet werden, sprich am 3.3. Also an dem Tag, an dem die Kündigung spätestens Erfolgt sein musste
Anonym
12.1.2020, 20:54:10
Wer erwartet denn eine Leerung bis 20Uhr? Also laut unserer Uni und den meisten Lehrbüchern wird eine Leerung normalerweise vormittags erledigt. Auch in meinem persönlichen Umfeld geschieht dies Vormittags.
Vulpes
12.1.2020, 20:58:18
@Alexander B. Sry aber jeder normal arbeitende Mensch leert seinen Briefkasten abends nach der Arbeit... Und das wird auch an Unis so gelehrt.
Otto Mayer
18.1.2020, 14:15:08
Wie Dini2010 sagte, ist es unerheblich wann genau am Vorabend der Brief eingeworfen wurde, weil am nächsten Tag nach der Verkehrsanschauung mit Leerung und damit Zugang zu rechnen war.
Tr(u)mpeltier junior
27.11.2020, 00:44:58
@all: auch wenn es für den hier vorliegenden Fall tatsächlich keine Rolle spielt, ist die Frage der Zustellung jedenfalls in der Praxis höchst brisant. Maßgeblich nach der Rechtsprechung sind danach aber nicht pauschal bestimmte uhrzeiten, sondern die verkehrsanschauung des jeweiligen Zustellort. Mehrfach wurde insoweit darauf hingewiesen, dass hierfür gerade nicht auf den "normalen" 9 to 5 Arbeitnehmer abzustellen ist. Hingewiesen wird dabei insbesondere auf die Tatsache, dass dies auf viele nicht mehr zutrifft (schichtdienst, teilzeit, arbeitslos, Rentner). Maßgeblich sind deshalb streng genommen primär die örtlichen postzustellzeiten, die im Prozess zur Bestimmung der maßgeblichen verkehrsanschauung heranzuziehen sind. Vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2019 – 2 AZR 111/19
Lukas_Mengestu
11.3.2021, 13:48:27
Liebe alle, danke für die angeregte Diskussion. Zur Verdeutlichung haben wir nun noch eine konkrete Uhrzeit (22 Uhr) in den Sachverhalt aufgenommen, um klarzustellen, dass die Kündigung erst am 3.3. zuging, auch wenn dies hier tatsächlich keinen Unterschied macht. Zudem noch einmal der Hinweis, dass es letztlich darauf ankommt, dass unter normalen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Empfänger von der Erklärung Kenntnis nimmt. Dies wiederum richtet sich nach der Verkehrsanschauung, wobei nicht pauschal auf bestimmte Uhrzeiten abgestelt werden kann, sondern die konkrete Verkehrsanschauung am Empfangsort zu berücksichtigen ist. Sollte es in Klausuren darauf ankommen, so werden hier aber entweder klare Hinweise auftauchen oder jedenfalls sehr eindeutige Fälle (zB 22 Uhr) gewählt.
Lukas_Mengestu
11.3.2021, 13:48:41
Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team
Svenja
9.6.2022, 08:16:12
Den Briefkasten leert man i.d.R. aber vormittags und geht deshalb nicht mehr abends zum Briefkasten, weil man nicht mehr damit rechnen muss, dass dann noch ein Brief kommt.
Lukas_Mengestu
17.6.2022, 19:29:25
Hallo Svenja, die Rechtsprechung stellt im Hinblick auf den Zugang auf die jeweils herrschende Verkehrsauffassung ab. Es kommt insoweit nicht auf das individuelle Leerungsverhalten an. Wenn aber vor Ort tatsächlich bereits vormittags die Zustellung von Briefsendungen beendet ist, dann geht ein Brief der nachmittags eingeworfen wird tatsächlich erst am nächsten Tag zu. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Rambo
3.10.2023, 00:32:40
Liebes Jurafuchs-Team, könnte man hier vllt. noch den Fall der
Zugangsvereitelungohne
Obliegenheitsverletzung darstellen (zB Empfänger holt trotz Benachrichtigungszettel den Brief bei der Post nicht ab ; Empfänger holt auch beim zweiten Zustellungsversuch trotz Benachrichtigungszettel den Brief nicht ab). Vllt. noch ein Fall dazu, wann der Empfänger mit rechtserheblichen Erklärungen rechnen muss und damit nach 242 BGB den Brief bei der Post abholen muss. Denn Benachrichtigungszetteln bei Übergabe-Einschreiben beinhalten ja keine Infos bzgl. Absender etc. LG
Leo Lee
7.10.2023, 16:51:12
804 Hallo Rambo, vielen Dank für dein Feedback! Wir werden so hart wie möglich arbeiten, um zeitnah auch die von dir angesprochenen Fälle hier darzustellen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
julevgel
6.11.2024, 19:48:42
Ist es denn wirklich so irrelevant, dass der Brief erst um 22 Uhr am Tag vor Ende der Frist eingeworfen wurde? Zu dieser Zeit kann man doch nicht mehr davon ausgehen, dass der Vermieter diesen (auch wenn er nicht im Urlaub wäre) rechtzeitig liest. Warum ist das dann trotzdem für die Gültigkeit der Kündigung irrelevant? Danke im Voraus
Leo Lee
10.11.2024, 08:36:35
Hallo julevgle, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Vorab: Du hast völlig Recht damit, dass der Einwurf um 22 Uhr in diesem Fall insofern irrelevant ist, als die WE ohnehin am nächsten Tag spätestens bis 18 Uhr zugeht (genauso wie wenn man am 3.3. um 10 Uhr morgens den Brief eingeworfen hätte). Wir haben allerdings den Aspekt eingebaut, damit die Nutzer und Nutzerinnen von Jurafuchs sich nochmal Gedanken machen über die Grundsätze des Zugangs von WE unter Abwesenden (in diesem Fall per Brief), da die Zugangsregeln oft - vor allem in Anfängerklausuren - übergangen werden :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo