Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Aufhebung der Nutzungsmöglichkeit („Fleet-Fall“)

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Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Aufhebung der Nutzungsmöglichkeit („Fleet-Fall“)

23. März 2026

11 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Händlerin H fährt mit ihrem Handelsschiff „MS Christel“ durch ein Fleet (= künstliche Wasserstraße) des E in einen dahinter liegenden Hafen. E hat die Sanierung der Fleet-Wände schuldhaft unterlassen. Sie brechen zusammen und sperren das Handelsschiff für mehrere Monate ein.

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