Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Aufhebung der Nutzungsmöglichkeit („Fleet-Fall“)

Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Aufhebung der Nutzungsmöglichkeit („Fleet-Fall“)

19. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Händlerin H fährt mit ihrem Handelsschiff „MS Christel“ durch ein Fleet (= künstliche Wasserstraße) des E in einen dahinter liegenden Hafen. E hat die Sanierung der Fleet-Wände schuldhaft unterlassen. Sie brechen zusammen und sperren das Handelsschiff für mehrere Monate ein.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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