Befragung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hundeliebhaber H vermisst seinen Dackel Dexter und ruft die Polizei. Polizist P fragt Nachbarin N, ob und wann sie Dexter gesehen hat.
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Einordnung des Falls
Befragung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW beinhaltet verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Befragung ( § 9 Abs. 2 PolG NRW) dient der Informationsgewinnung durch die mündliche Äußerung einer Person. Stellt die Frage des P an N eine Befragung dar?
Genau, so ist das!
3. § 9 Abs. 2 PolG NRW ermächtigt die Polizei zur anlasslosen Befragung?
Nein, das trifft nicht zu!
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