Vorladung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hundeliebhaber H vermisst noch immer seinen Dackel Dexter. Er ruft die Polizei. Die Polizei trifft Nachbarin N nun aber nicht an und lädt sie deshalb zur Befragung vor.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorladung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW beinhaltet verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei kann Personen auffordern zur Polizeidienststelle zu kommen, um die Person zu befragen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen.
Genau, so ist das!
3. Die Polizei ist berechtigt, eine Person zur allgemeinen Ausforschung oder anlasslos vorzuladen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
14.10.2024, 23:52:52
Liebes Jurafuchs-Team, ihr schreibt, dass die Vorladung eine
Anordnungsbefugnisbeinhalte. Die
Anordnungsbefugnisist nicht Inhalt, sondern Voraussetzung der Vorladung. Andernfalls könnte jede Vorladung ihre
Anordnungsbefugnissystemwidrig selbst schaffen. Eine
Ermächtigungsgrundlagewäre entgegen dem Vorbehalt des Gesetzes entbehrlich.