Vorladung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hundeliebhaber H vermisst noch immer seinen Dackel Dexter. Er ruft die Polizei. Die Polizei trifft Nachbarin N nun aber nicht an und lädt sie deshalb zur Befragung vor.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorladung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW beinhaltet verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei kann Personen auffordern zur Polizeidienststelle zu kommen, um die Person zu befragen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen.
Genau, so ist das!
3. Die Polizei ist berechtigt, eine Person zur allgemeinen Ausforschung oder anlasslos vorzuladen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jimmy105
22.8.2024, 22:08:04
im ersten Teil ist wieder eine Erklärungsbox ohne Inhalt. ich weiß die Sektion ist noch im Aufbau, aber es wirkt unfertig und hinterlässt einen schlechten Eindruck. Ihr dürft euch mit der Qualitätskontrolle und einem bereitstellen von Inhalten zeitlassen wenns nötig ist... Danke dass ihr die Kritik positiv aufnehmt 👍🏻