Nötigung mit Krankmeldung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der Betriebsversammlung teilt Arbeitgeber O den Mitarbeitern mit, dass ein Rotationsmodell, das wechselnde Arbeitspositionen innerhalb des Betriebes vorsieht, geplant ist. Mitarbeiter T möchte an seiner "Stammposition" bleiben. Er teilt O mit, er werde häufiger "krank" sein, wenn auch er von der Rotation betroffen ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nötigung mit Krankmeldung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der Ankündigung des T, in Zukunft häufiger krank zu sein, liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Handlung seitens des T ist auch als verwerflich anzusehen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Gero1
20.6.2021, 15:07:08
Ich verstehe nicht, wieso die Aussage des Arbeitnehmers als
Drohungdurchgeht. Der Arbeitgeber kann dem doch ganz locker in besonnener Weise standhalten, indem er ihn - sollte der AN seine Aussage wahr machen - kündigt.
GingerCharme
7.9.2021, 14:50:04
Ich würde dem entgegenhalten wollen, dass es nicht darauf ankommen kann, ob und mit welchen Maßnahmen "das Opfer einer
Drohung", die Konsequenzen der Realisierung des Drohinhalts revidieren kann. Sprich bin ich Kampfsportler und mir wird mit Gewalt gedroht, dann werde ich trotzdem bedroht, auch wenn ich den Täter ganz leicht überwältigen könnte und muss mir nicht entgegenhalten lassen, dass ich jawohl als Kampfsportler besonnen einem Angriff entgegen sehen muss. Vielleicht irre ich auch und es ist auf das Subjekt des Opfers derart einzugehen. Daneben wäre das mit der Kündigung aber ja auch nicht unbedingt so leicht - wurde mündlich gedroht? Dann hat der AG keine Beweise vorzulegen, die bezeugen, dass der AN nur wegen der Rotation "krank feiert", der AN jedoch hätte zunächst das Ärztliche Attest auf seiner Seite, welches zumindest in der Theorie nur ausgestellt werden sollte, wenn auch eine Erkrankung vorliegt (auch wenn das in der Praxis natürlich nicht immer der Fall ist), weshalb diesem erstmal nachgewiesen werden müsste, dass die AU "ergaunert" worden ist.