Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Rücknahme eines nichtigen belastenden Verwaltungsakts?
Rücknahme eines nichtigen belastenden Verwaltungsakts?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein neues Gesetz ermächtigt die Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Farbe der Außenfassade vorzugeben. G verfügt schriftlich gegenüber E, dass er auf seine Fassade den bayerischen Löwen malen muss. Aus dem Bescheid geht G als erlassende Behörde nicht hervor.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücknahme eines nichtigen belastenden Verwaltungsakts?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfügung, wonach E auf sein Haus den bayerischen Löwen malen muss, ist ein belastender Verwaltungsakt. Eine Rücknahme würde sich deswegen nach § 49 Abs. 1 VwVfG richten.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob auch nichtige Verwaltungsakte zurückgenommen werden können, ist strittig.
Ja, in der Tat!
3. § 44 Abs. 2 VwVfG regelt sog. absolute Nichtigkeitsgründe. Ist der durch G erlassene Verwaltungsakt hiernach sogar nichtig?
Ja!
4. Als Argument für die analoge Anwendung des § 48 VwVfG wird teilweise die Verfahrensökonomie angeführt.
Genau, so ist das!
5. Gegen eine analoge Anwendung von § 48 VwVfG neben der Feststellung der Nichtigkeit nach § 44 Abs. 5 VwVfG wird teilweise auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Normen verwiesen.
Ja, in der Tat!
6. Weil es sich hier um einen „Zweifelsfall“ handelt, sollte G den Verwaltungsakt lieber nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG analog zurücknehmen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Simon
23.12.2022, 22:41:56
Angenommen, E stellt bei der
Behördeeinen Antrag auf Rücknahme des VA nach § 48 I 1 VwVfG: Kann man diesen dann analog § 140 BGB in einen Antrag iSv § 44 V Hs. 2 VwVfG umdeuten?
Abi
23.2.2023, 18:39:33
Gute Frage…aus meiner Sicht ja. Vor allem im gerichtlichen Verfahren legt das Verwaltungsgericht meist bürgerfreundlich aus. Die Nichtigkeit ist von der Rechtsfolge am Weitreichenden. E müsste aber ein berechtigtste Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit haben (zB Kosteninteresse)
julia_purpose
6.3.2024, 15:30:19
Kleiner Ergänzungsvorschlag: Eine
Behördekann die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes jederzeit gem. § 44 Abs. 5 VwVfG feststellen, wie ihr bereits in dieser Aufgabe ausführt. Als Ergänzung könnte noch hinzugefügt werden, dass der Adressat des Verwaltungsaktes auch von sich aus die Rechtsschutzmöglichkeit der
Nichtigkeitsfeststellungsklage, § 43 Abs. 1 Var. 3 VwGO hat.
Kathi
19.6.2024, 15:50:21
Hi, hab ich das hier im Fall richtig verstanden, dass sich die Rechtswidrigkeit aus dem vorgegebenen Löwen ergibt, da nur Farben vorgegeben werden dürfen? Ich hätte sonst einen rechtmäßigen, belastenden VA angenommen, der aber nichtig ist wegen des § 44 II Nr. 1 VwVfG.
Burumar🐸
9.8.2024, 13:50:27
Würde mich auch interessieren.
Katharina
17.11.2024, 21:31:14
Für mich ergibt sich nicht, warum die ausstellende
Behördenicht erkennbar ist. Es handelt doch die G.