Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Rücknahme ücknahme eines begünstigenden VAs, der auf eine einmalige Geldleistung gerichtet ist
Rücknahme ücknahme eines begünstigenden VAs, der auf eine einmalige Geldleistung gerichtet ist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U erhält von Gemeinde G einen Subventionsbescheid. G fällt später auf, dass dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen war: U erfüllt nicht die rechtlichen Fördervoraussetzungen und hätte die Subvention rechtmäßig nicht erhalten dürfen. G hebt den Förderbescheid auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücknahme ücknahme eines begünstigenden VAs, der auf eine einmalige Geldleistung gerichtet ist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Aufhebung von Verwaltungsakten unterscheidet man zwischen Rücknahme und Widerruf. Vorliegend handelt es sich um einen Widerruf.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts ist - im Gegensatz zur Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts - nur eingeschränkt möglich.
Ja, in der Tat!
3. Der Subventionsbescheid ist ein begünstigender Verwaltungsakt.
Ja!
4. U's Interesse am Fortbestand der Begünstigung steht dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gegenüber.
Genau, so ist das!
5. Die Zulässigkeit der Rücknahme von U's Subventionsbescheid richtet sich nach § 48 Abs. 2 VwVfG.
Ja, in der Tat!
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