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Volksverhetzung durch Bezeichnung als „frecher Juden–Funktionär“
Sachverhalt
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Satirische Werbung zulässig? („Weselsky – Mitarbeiter des Monats“)
Durch den Streik einer Lokführergewerkschaft kommt es bundesweit zu Bahnausfällen. Die Autovermietung Sixt lässt Plakate mit dem Schriftzug "Mitarbeiter des Monats" und dem Gesicht von Gewerkschaftsführer Weselsky drucken. Der klagt auf Unterlassung und Zahlung von Lizenzgebühren.
Kopftuchverbot für Referendarinnen (BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 zu entscheiden, ob das Verbot eines Gerichts gegenüber einer Rechtsreferendarin, kein Kopftuch tragen zu dürfen, verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht sah darin keinen Verfassungsverstoß. Die Regelung zur Neutralitätspflicht (§ 45 HBG) stehe mit dem GG in Einklang, sofern sie verfassungskonform angewendet und die „christlich und humanistisch geprägte abendländische Tradition des Landes Hessen“ nicht gegenüber anderen Glaubensbekundungen privilegiert wird (RdNr. 114ff.). Das Urteil ist umstritten. Beachtlich ist auch das Sondervotum des Richters Maidowski: Er hält das Verbot für unverhältnismäßig - durch den erkennbaren Ausbildungsstatus von Referendarinnen werde das Vertrauen in eine neutrale Rechtspflege nicht im gleichen Maße wie z.B. bei Richterinnen erschüttert.