Abgrenzung Drohung – Warnung
3. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beobachtet, wie sein Kumpel O auf einem Parkplatz ein anderes Auto beim Ausparken schrammt und wegfährt. T sagt O, dass O mit „strafrechtlichen Konsequenzen“ rechnen müsse, wenn er sich nicht umgehend bei der Polizei melde. O ist so eingeschüchtert, dass er zur Polizei geht.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Drohung – Warnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte eine Drohung gegenüber O ausgesprochen haben (§ 240 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat gegenüber O lediglich geäußert, dass die Unfallflucht strafbar ist. Hat er ihm damit ein Übel angekündigt, auf das er Einfluss hat oder Einfluss zu haben vorgibt?
Nein, das trifft nicht zu!
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