Eine (straflose) Warnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beobachtet, wie sein Kumpel O auf dem Rewe-Parkplatz ein anderes Auto beim Ausparken berührt und wegfährt. Er teilt O daraufhin mit, O habe mit "heftigen zivilrechtlichen und auch strafrechtlichen Konsequenzen" zu rechnen, wenn er sich nicht umgehend bei der Polizei melde. O ist so eingeschüchtert, dass er sich bei den Ordnungshütern meldet.
Einordnung des Falls
Eine (straflose) Warnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat eine "Drohung" gegenüber dem O ausgesprochen (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!