Keine rechtzeitige Genehmigung des Gläubigers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Altschuldnerin A und Übernehmer U vereinbaren, dass U die Schulden der A aus einem Kaufvertrag mit Gläubiger G übernimmt. A fordert G auf, die Übernahme innerhalb von einer Woche zu genehmigen. G versäumt die Frist.
Einordnung des Falls
Keine rechtzeitige Genehmigung des Gläubigers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann G von U Zahlung verlangen?
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Kann A von U verlangen, dass U an G zahlt?
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Ja!
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Alexander
11.1.2023, 15:53:02
Ich habe nichts gegen gendern, wenngleich es einige Sachverhalte m.M. unnötig verkompliziert. Aber wenn gendern, dann bitte richtig. Es kommt gefühlt jeden 2. Fall vor, dass bspw. Unternehmer U im Sachverhalt noch männlich ist und in der Subsumtion dann auf einmal von der Unternehmerin U die Rede ist. Das stört den Lern- u. Lesefluss m.M. nach schon sehr stark, vor allem bei Mehrpersonenverhältnissen. Am einfachsten wäre es am Ende, sich einfach an die Formulierungen zu halten, wie sie auch im Gesetz stehen oder das Gendern auf Fälle mit nur 2 Parteien zu beschränkten und dann zumindest die Geschlechter in der Subsumtion nicht zu vertauschen… Ist nicht böse gemeint und nur ein Vorschlag. LG Alex :-)

Alexander
11.1.2023, 15:58:10
Ich meinte natürlich m.M.n. 😄

Nora Mommsen
25.1.2023, 14:49:26
Hallo Alexander, danke für dein Feedback. Eines unserer Ziele ist es die juristische Realität so lebensnah wie möglich abzubilden und das heißt auch, dass die Sachverhalte vielfältig sind. Fehler im Allgemeinen und auch bei den Personenbezeichnungen sollten natürlich nicht passieren. Dies entspricht nicht unserem Anspruch. Wir geben es nochmal an die Fallerstellerinen weiter und nehmen es für uns mit, darauf verstärkt zu achten. Generell aber gilt, dass es durchaus auch in Klausuren mittlerweile eine sehr diverse Konstellation an beteiligten Personen gibt, sodass es natürlich auch in der Übung wichtig ist, sich darauf einzustellen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Reus04
12.9.2023, 21:31:29
Also das Verpflichtungsgeschäft nennt man Schuldübernahmevertrag und das Verfügungsgeschäft wie?