Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Begriff des qualifizierten Bebauungsplans
Begriff des qualifizierten Bebauungsplans
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gemeinde G stellt einen Bebauungsplan auf. Der neue Baudezernent B hat nur Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung aufgenommen. Weitere Festsetzungen enthält der Plan nicht.
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Einordnung des Falls
Begriff des qualifizierten Bebauungsplans
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Bauplanungsrecht unterscheidet zwischen qualifizierten, vorhabenbezogenen und einfachen Bebauungsplänen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen voraus.
Ja!
3. Der von G aufgestellte Bebauungsplan ist ein qualifizierter Bebauungsplan.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Antonia
25.1.2022, 11:40:18
Nach § 30 III müsste ich ja dann die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Festsetzungen des BBPlans überprüfen. Hier wären das Vorgaben über die Art der baulichen Nutzung. Richtet sich meine Prüfung dann trotzdem nach den §§ 2 ff. BauNVO, oder sind die sozusagen gesperrt, weil kein qualifizierter BBPlan vorliegt? Und „im Übrigen“ müsste ich dann nach § 34, § 35 prüfen, also zB bzgl. Maß der baulichen Nutzung iSd §§ 16 BauNVO, weil dieser Bereich nicht Teil des BBPlans geworden ist?
Lukas_Mengestu
27.1.2022, 17:03:12
Hallo Antonia, soweit die Festsetzungen des (einfachen) B-Plans reichen sind sie abschließend und verbieten den Rückgriff auf die §§ 34, 35 BauGB. Die §§ 2 ff. BauNVO sind dadurch nicht unbedingt ausgeschlossen, denn wenn in dem Bebauungsplan die Art der Nutzung geregelt ist, dann sind explizit bestimmte Gebietstypen ausgewiesen (§ 1 Abs. 2 BauNVO). Im Unterschied zu § 34 BauGB ergibt sich der Gebietstyp dann aber eben aus dem Plan und nicht der umliegenden Bebauung. Sofern keine Festsetzungen vorliegen (wie bei dem von Dir genannten Maß der baulichen Nutzung) sind dann die §§ 34, 35 BauGB zu prüfen, ebenfalls wieder unter Heranziehung der BauNVO. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Antonia
27.1.2022, 17:05:39
Danke!
MK2020
28.4.2023, 11:15:20
Nützlich - da häufig in den mündlichen Prüfungen von Praktiker*innen abgefragt - wäre auch eine kurze Erläuterung der fachlichen Begriffe Baulinie, Baugrenze, Bebauungstiefe, Geschossflächenzahl, etc.
MK2020
28.4.2023, 11:38:29
Mea culpa. Gerade erst gesehen, dass die Begriffe in den folgenden Einheiten vortrefflich dargestellt werden.
Nora Mommsen
8.5.2023, 17:58:28
Hallo MK2020, schön, dass wir schon im vorauseilenden Gehorsam alle deine Wünsche erfüllen konnten. Viel Erfolg weiterhin - beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team