Beschwer - Teilfreispruch
17. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Uwe (U) ist wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen angeklagt. Staatsanwältin S fordert 3 Jahre Freiheitsstrafe. Das Schöffengericht verurteilt U wegen einfacher Körperverletzung in einem Fall zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Im Übrigen wird er freigesprochen.
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Einordnung des Falls
Beschwer - Teilfreispruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U fehlt es an der erforderlichen Beschwer für die Revision, da das Schöffengericht deutlich hinter der geforderten Strafe zurückgeblieben ist und U teilweise freigesprochen hat.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. S fehlt es an der erforderlichen Beschwer für die Revision, weil U verurteilt wurde.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jan Ludwig
4.12.2024, 11:49:07
Man müsste bei der Erklärung vllt etwas genauer sein. Oben im Text erklärt ihr, dass die StA bei jeder Verletzung beschwert ist. In der Formulierung folgt dann aber, dass es für die Revision der StA keiner besonderen Beschwer bedarf. Vllt könnte man das vereinheitlichen.