Klagebefugnis von juristischen Personen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A-GmbH hat ein Grundstück erworben und darauf mit Baugenehmigung einen Plattenbau errichtet. Bei Überprüfung des Baus werden statische Mängel festgestellt. Die zuständige Behörde ordnet den Abbruch des Baus an. Die A-GmbH erhebt Klage. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Einordnung des Falls
Klagebefugnis von juristischen Personen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Juristische Personen können grundsätzlich klagebefugt sein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Juristische Personen können sich uneingeschränkt auf Grundrechte berufen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Klagebegehren der A-GmbH richtet sich auf die Aufhebung der Baubeseitigungsanordnung. Die Anfechtungsklage ist statthaft.
Ja!
4. Die A-GmbH kann geltend machen, durch die Baubeseitigungsanordnung in einem ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt zu sein.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
robse27
23.8.2024, 00:11:39
Die arme süße A-GmbH guckt so traurig, sie tut mir echt leid. :( Schöne Zeichnung, ich drücke der A-GmbH die Daumen!
Wendelin Neubert
23.8.2024, 09:45:40
Danke für Deine nette Rückmeldung zur Zeichnung @[robse27](211434)! Aus der Redaktion können wir Dir berichten: Dein Daumendrücken hat geholfen, die A-GmbH wird einen Weg finden, die Statik des Gebäudes zu retten und den Abriss abzuwenden ;) Liebe Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Foxxy
23.8.2024, 09:47:37
Hallo robse27, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
robse27
24.8.2024, 20:50:11
Lieber @[Wendelin Neubert](409) und @[Foxxy](180364), vielen Dank für die Antworten. Da bin ich ja beruhigt. ;) LG