Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Tatbestand der Willenserklärung

Auktion – Halten eines Katalogs als Abgabe eines Gebots

Auktion – Halten eines Katalogs als Abgabe eines Gebots

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Auktionator A präsentiert bei einer Versteigerung eine antike Vase zum Aufrufpreis von €2.000. A kennt den Bieter C schon lange und weiß, dass C solange mitbieten möchte, wie C den Versteigerungskatalog für A sichtbar senkrecht in der rechten Hand hält.

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Einordnung des Falls

Auktion – Halten eines Katalogs als Abgabe eines Gebots

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Cs Verhalten lässt auf das Vorliegen eines Handlungswillens schließen.

Ja!

Ein Handlungswille im Rahmen des objektiven Tatbestands liegt vor, sofern das Verhalten aus Sicht eines Dritten als willensgesteuerte Handlung erscheint. Er fehlt, wenn der Erklärende erkennbar im Schlaf oder in Hypnose spricht oder bei bloßen Reflexbewegungen.Hier deutet nichts darauf hin, dass C nicht bewusst und willentlich den Katalog gehalten hat.
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2. Cs Verhalten lässt auf das Vorliegen eines Erklärungsbewusstseins schließen. C hatte Rechtsbindungswillen.

Genau, so ist das!

Ein Rechtsbindungswille im Rahmen des objektiven Tatbestands liegt vor, wenn der Erklärende sich aus Sicht eines Dritten in irgendeiner Weise rechtlich erheblich erklären will. Der Dritte orientiert sich bei seiner Bewertung auch an den Besonderheiten des Einzelfalls (z.B. Absprachen der Beteiligten). Hier ist aufgrund der (stillschweigend) getroffenen Absprache zwischen A und C das Senkrechthalten des Katalogs als Abgabe eines Gebots und damit auch als Äußerung auf die Herbeiführung irgendeiner Rechtsfolge aufzufassen.

3. Cs Verhalten lässt auf das Vorliegen eines Geschäftswillens schließen.

Ja, in der Tat!

Ein Geschäftswille im Rahmen des objektiven Tatbestands liegt vor, wenn der Erklärende aus objektiver Sicht die Herbeiführung einer ganz bestimmten Rechtsfolge beabsichtigt. Aus Sicht eines objektiven Betrachters gibt C durch das Senkrechthalten des Katalogs ein Gebot über €2.000 ab.
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