Begriff der prozessualen Tat 2

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Autofahrerin T fährt betrunken eine Straße entlang. Sie rammt ein anderes Fahrzeug, baut einen Totalschaden, steigt aus ihrem Fahrzeug aus und flieht zu Fuß von dem Unfallort.

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Einordnung des Falls

Begriff der prozessualen Tat 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es besteht materielle Tateinheit zwischen der Straßenverkehrsgefährdung und der Unfallflucht (§ 52 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Materielle Tateinheit (§ 52 StGB) setzt voraus, dass ein und dieselbe Handlung mehrere anwendbare, nicht in Gesetzeseinheit stehende Strafgesetze verletzt oder dasselbe Gesetz mehrmals verletzt. Hier tätigt T mehrere Handlungen.
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2. Da die verwirklichten Delikte in Tatmehrheit (§ 53 StGB) zueinander stehen, liegt nicht nur eine prozessuale Tat (§ 264 StPO) vor.

Nein!

Der Grund für die fehlende Gleichsetzung der Begriffe der Tateinheit und der prozessualen Tat liegt in ihren unterschiedlichen Funktionen. Mit dem prozessualen Tatbegriff soll der Lebenssachverhalt umrissen werden, mit dem sich das Gericht auf der Grundlage der Anklageschrift auseinanderzusetzen hat und der Gegenstand des Urteils wird. Wie das ermittelte tatsächliche Geschehen rechtlich zu würdigen ist, ist erst Frage des Verfahrens.
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