Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Grundrechtslehren

Schutz des Lebens jedenfalls ab Einnistung

Schutz des Lebens jedenfalls ab Einnistung

19. Juli 2025

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A ist ungewollt schwanger. In der elften Schwangerschaftswoche wünscht sie den Schwangerschaftsabbruch in der städtischen Klinik, den Chefarzt C vornehmen will. Assistenzarzt G, überzeugter Abtreibungsgegner, tobt und sieht die Grundrechte des Embryos verletzt.

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