Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Fall zum Erlöschen nach Maßgabe des Grundverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
Fall zum Erlöschen nach Maßgabe des Grundverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
W ist im Geschäft des G als Wareneinkäufer angestellt. Da er sich beruflich umorientieren möchte, kündigt er seine Stelle bei G.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall zum Erlöschen nach Maßgabe des Grundverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vor seiner Kündigung war W zum Einkauf von Waren bevollmächtigt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ws Vollmacht erlischt, sobald sein Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung endet.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
aksnnsn
8.5.2023, 13:31:00
Hätte G aber eine schriftliche Vollmacht erteilt, dann hätte er sie auch wieder schriftlich widerrufen müssen oder?
aksnnsn
8.5.2023, 13:51:18
Ne doch nicht, 168 bgb. Durch die Kündigung erlischt auch die Vollmacht.
Dogu
28.6.2024, 18:44:10
Das Problem bei der Vollmachtsurkunde ist eher § 172 BGB, solange sie noch im Umlauf ist.