Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Verjährung

Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ansprüche aus Grundstücksgeschäften

Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ansprüche aus Grundstücksgeschäften

19. August 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V und K schließen einen notariell beurkundeten Vertrag (§ 433 BGB) über Vs Haus am See. Dieses aufzulassen, halten beide für unnötig, denn sie haben sich die Hand darauf gegeben. Außerdem vergisst K, die Eintragung ins Grundbuch zu beantragen. K will es 30 Jahre später an P veräußern.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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