Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Verjährung
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Anspruch auf Eigentumsherausgabe
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Anspruch auf Eigentumsherausgabe
15. Mai 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D verkauft der gutgläubigen K eine Lyngby-Vase, die sie vor 25 Jahren der E gestohlen hat. Als E ihre Vase weitere sechs Jahre später an Ks Flohmarkt-Stand wiederentdeckt, klärt sie K darüber auf und verlangt die Vase heraus. K will die Vase nur herausgeben, wenn E ihr €100 gibt.
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Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Anspruch auf Eigentumsherausgabe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E ist noch Eigentümerin der Vase.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K darf die Herausgabe der Vase verweigern, obwohl E Eigentümerin ist (§ 214 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. Wenn K die Lyngby-Vase doch noch vier Jahre behält, wird sie spätestens Eigentümerin (§ 937 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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