Normalfall § 446 S. 1
3. April 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S bestellt bei Thalia den neuen Habersack zur Abholung. Sie geht zur Kasse und zahlt €65; der Verkäufer drückt ihr im Gegenzug die Gesetzessammlung in die Hand. Zurück im Juridicum fällt S auf, dass im BGB das ganze Kaufrecht fehlt.
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Einordnung des Falls
Normalfall § 446 S. 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche setzen neben dem Kaufvertrag einen Mangel bei Gefahrübergang voraus (§ 437 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe des Habersacks über (§ 446 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sind anwendbar.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

paulmachtexamen
4.3.2024, 09:09:14
Liebe Jurafüchse, gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen
Schickschuldund
Versendungskauf(
447 BGB). Könnte man also sagen, dass jeder
Versendungskaufzugleich auch eine
Schickschuldist oder muss man hier beim Wording in der Klausur aufpassen?

Nora Mommsen
4.3.2024, 15:38:25
Hallo paulmachtexamen, grundsätzlich handelt es sich bei Versendungskäufen um eine
Schickschuld. Mit Übergabe der Kaufsache an den Spediteur geht die Gefahr des Untergangs auf den Käufer über.
§ 475 Abs. 2 BGBregelt eine in der (Klausur-)Praxis sehr relevante Ausnahme zu § 447 Abs. 1 BGB für den Verbrauchsgüterkauf. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs ist § 447 Abs. 1 BGB nur anwendbar, wenn wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. Das bedeutet, wenn ein Verbraucher beim Kauf auswählen kann, ob das Paket mit DHL, Hermes oder sonstigen Anbietern versendet wird, ist das kein Aussuchen im Sinne des
§ 475 Abs. 2 BGB. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Magie99Capona
4.7.2024, 10:44:35
kurze verständnisfrage: würde das hier dann unter eine zu wenig leistung fallen weil der rest des buchs ja qualitativ in ordnung ist oder wäre das eine schlechtleistung?
Quarklo
28.7.2024, 14:13:10
Das ist eine Schlechtleistung. Eine Zuwenigleistung setzt voraus, dass die Leistung teilbar ist. Dazu muss die Kaufsache ohne Einschränkung der Nutzbarkeit in mehrere Teile zerlegt werden können. Der Habersack kann aber ohne das Kapitel nicht ordnungsgemäß benutzt werden

Sebastian Schmitt
28.3.2025, 20:50:34
Hallo @[Magie99Capona](247187), klassische Antwort: Das kommt darauf an. Deine Antwort, @[Quarklo](252534), ist nicht "falsch". Bei den meisten Büchern müsste man bei einem solchen Druckversehen wohl tatsächlich ein komplett neues Buch liefern, weil man die fehlenden Seiten nicht einfach nachträglich ersetzen/einfügen könnte. Man könnte das Buch dann nicht einfach ohne Wertverlust zerlegen/teilen, weil man dadurch die Konstruktion aufbrechen müsste (zB Klebebindung lösen etc) und das zu einem Wertverlust führen würde. Gerade beim Habersack als Loseblattsammlung kann man darüber aber mE diskutieren. Die Seiten sind bekanntermaßen beliebig verschieb- und austauschbar. Macht man das vorsichtig, geht das auch ohne Beschädigungen an den einzelnen Seiten oder den anderen Teilen wie dem Einband. Ich halte es deshalb durchaus für vertretbar, hier eine
Teilleistungim Umfang der gelieferten "richtigen" Seiten und eine quantitative Schlechtleistung/Zuwenigleistung im Umfang der fehlenden Seiten zum Kaufrecht anzunehmen. Letztlich ist das natürlich eine sehr einzelfallabhängige Frage der Teilbarkeit der Leistung. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team