+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Neues Kaufrecht 2022

Studentin S bestellt bei Thalia den neuen Habersack zur Abholung. Sie geht zur Kasse und zahlt €65; der Verkäufer drückt ihr im Gegenzug die Gesetzessammlung in die Hand. Zurück im Juridicum fällt S auf, dass im BGB das ganze Kaufrecht fehlt.

Einordnung des Falls

Normalfall § 446 S. 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche setzen neben dem Kaufvertrag einen Mangel bei Gefahrübergang voraus (§ 437 BGB).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Ja!

Die Rechte des Käufers bei Mängeln ergeben sich aus § 437 BGB. Dieser knüpft an den Mangel an, für den beim Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs entscheidend ist. Bei dem Gefahrübergang geht es um den Übergang der Gegenleistungs- oder Preisgefahr, also um die Gefahr, dass der Käufer den Kaufpreis vollständig zahlen muss, auch wenn die Sache nach Vertragsschluss durch Zufall beschädigt wird oder untergeht. Den Zeitpunkt des Gefahrübergangs regeln die §§ 446, 447 BGB.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe des Habersacks über (§ 446 S. 1 BGB).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Genau, so ist das!

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 S. 1 BGB). Übergabe meint die Übertragung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB). Es soll derjenige die Gefahr tragen, der die Sache in seinem Machtbereich hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es daher nicht an. § 446 S. 1 BGB gilt sowohl für Hol- als auch Bringschulden (vgl. § 269 BGB). Nur wenn eine Schickschuld vereinbart wird, ist § 447 BGB einschlägig.

3. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sind anwendbar.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Genau, so ist das!

Die Rechte des Käufers bei Mängeln ergeben sich aus § 437 BGB. Dieser knüpft an den Mangel an, für den beim Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs entscheidend ist. Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 S. 1 BGB).K und V haben einen Kaufvertrag geschlossen. Das Fehlen des Kaufrechts stellt einen Sachmangel dar. Dieser bestand schon bei Übergabe des Habersacks und damit bei Gefahrübergang. Der Kläger muss beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Zugunsten von Verbrauchern wird dies beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten zwölf Monaten vermutet (§ 477 Abs. 1 S. 1 BGB).

Jurafuchs kostenlos testen


GE

gelöscht

5.8.2021, 12:22:18

Eine Kleinigkeit aber aufgrund der Namensänderung durch den Beck Verlag wäre auch eine Änderung in den Fällen mE nach sinnvoll

Marilena

Marilena

5.8.2021, 13:43:14

Hi Adam, danke für den super Hinweis! Keine Kleinigkeit. Habe ich geändert. Sobald der Grüneberg erscheint, werden wir auch die Palandt-Fundstellen nach und nach austauschen. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena


© Jurafuchs 2023