Normalfall § 446 S. 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S bestellt bei Thalia den neuen Habersack zur Abholung. Sie geht zur Kasse und zahlt €65; der Verkäufer drückt ihr im Gegenzug die Gesetzessammlung in die Hand. Zurück im Juridicum fällt S auf, dass im BGB das ganze Kaufrecht fehlt.
Einordnung des Falls
Normalfall § 446 S. 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche setzen neben dem Kaufvertrag einen Mangel bei Gefahrübergang voraus (§ 437 BGB).
Ja!
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe des Habersacks über (§ 446 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sind anwendbar.
Genau, so ist das!
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gelöscht
5.8.2021, 12:22:18
Eine Kleinigkeit aber aufgrund der Namensänderung durch den Beck Verlag wäre auch eine Änderung in den Fällen mE nach sinnvoll
![Marilena](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__xcdaqqq21mdbko1rqglgm3jc3.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Marilena
5.8.2021, 13:43:14
Hi Adam, danke für den super Hinweis! Keine Kleinigkeit. Habe ich geändert. Sobald der Grüneberg erscheint, werden wir auch die Palandt-Fundstellen nach und nach austauschen. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena
![paulmachtexamen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__eokgestlhcftagihuaxtq.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
paulmachtexamen
4.3.2024, 09:09:14
Liebe Jurafüchse, gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen Schickschuld und Versendungskauf (447 BGB). Könnte man also sagen, dass jeder Versendungskauf zugleich auch eine Schickschuld ist oder muss man hier beim Wording in der Klausur aufpassen?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
4.3.2024, 15:38:25
Hallo paulmachtexamen, grundsätzlich handelt es sich bei Versendungskäufen um eine Schickschuld. Mit Übergabe der Kaufsache an den Spediteur geht die Gefahr des Untergangs auf den Käufer über.
§ 475 Abs. 2 BGBregelt eine in der (Klausur-)Praxis sehr relevante Ausnahme zu § 447 Abs. 1 BGB für den Verbrauchsgüterkauf. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs ist § 447 Abs. 1 BGB nur anwendbar, wenn wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. Das bedeutet, wenn ein Verbraucher beim Kauf auswählen kann, ob das Paket mit DHL, Hermes oder sonstigen Anbietern versendet wird, ist das kein Aussuchen im Sinne des
§ 475 Abs. 2 BGB. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Magie99Capona
4.7.2024, 10:44:35
kurze verständnisfrage: würde das hier dann unter eine zu wenig leistung fallen weil der rest des buchs ja qualitativ in ordnung ist oder wäre das eine schlechtleistung?