Normalfall § 446 S. 1

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Neues Kaufrecht 2022

Studentin S bestellt bei Thalia den neuen Habersack zur Abholung. Sie geht zur Kasse und zahlt €65; der Verkäufer drückt ihr im Gegenzug die Gesetzessammlung in die Hand. Zurück im Juridicum fällt S auf, dass im BGB das ganze Kaufrecht fehlt.

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Einordnung des Falls

Normalfall § 446 S. 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche setzen neben dem Kaufvertrag einen Mangel bei Gefahrübergang voraus (§ 437 BGB).

Ja!

Die Rechte des Käufers bei Mängeln ergeben sich aus § 437 BGB. Dieser knüpft an den Mangel an, für den beim Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs entscheidend ist. Bei dem Gefahrübergang geht es um den Übergang der Gegenleistungs- oder Preisgefahr, also um die Gefahr, dass der Käufer den Kaufpreis vollständig zahlen muss, auch wenn die Sache nach Vertragsschluss durch Zufall beschädigt wird oder untergeht. Den Zeitpunkt des Gefahrübergangs regeln die §§ 446, 447 BGB.
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2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe des Habersacks über (§ 446 S. 1 BGB).

Genau, so ist das!

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 S. 1 BGB). Übergabe meint die Übertragung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB). Es soll derjenige die Gefahr tragen, der die Sache in seinem Machtbereich hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es daher nicht an. § 446 S. 1 BGB gilt sowohl für Hol- als auch Bringschulden (vgl. § 269 BGB). Nur wenn eine Schickschuld vereinbart wird, ist § 447 BGB einschlägig.

3. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sind anwendbar.

Genau, so ist das!

Die Rechte des Käufers bei Mängeln ergeben sich aus § 437 BGB. Dieser knüpft an den Mangel an, für den beim Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs entscheidend ist. Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 S. 1 BGB).K und V haben einen Kaufvertrag geschlossen. Das Fehlen des Kaufrechts stellt einen Sachmangel dar. Dieser bestand schon bei Übergabe des Habersacks und damit bei Gefahrübergang. Der Kläger muss beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Zugunsten von Verbrauchern wird dies beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten zwölf Monaten vermutet (§ 477 Abs. 1 S. 1 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

GEL

gelöscht

5.8.2021, 12:22:18

Eine Kleinigkeit aber aufgrund der Namensänderung durch den Beck Verlag wäre auch eine Änderung in den Fällen mE nach sinnvoll

Marilena

Marilena

5.8.2021, 13:43:14

Hi Adam, danke für den super Hinweis! Keine Kleinigkeit. Habe ich geändert. Sobald der Grüneberg erscheint, werden wir auch die Palandt-Fundstellen nach und nach austauschen. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena

paulmachtexamen

paulmachtexamen

4.3.2024, 09:09:14

Liebe Jurafüchse, gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen

Schickschuld

und Versendungskauf (447 BGB). Könnte man also sagen, dass jeder Versendungskauf zugleich auch eine

Schickschuld

ist oder muss man hier beim Wording in der Klausur aufpassen?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

4.3.2024, 15:38:25

Hallo paulmachtexamen, grundsätzlich handelt es sich bei Versendungskäufen um eine

Schickschuld

. Mit Übergabe der Kaufsache an den Spediteur geht die Gefahr des Untergangs auf den Käufer über.

§ 475 Abs. 2 BGB

regelt eine in der (Klausur-)Praxis sehr relevante Ausnahme zu § 447 Abs. 1 BGB für den Verbrauchsgüterkauf. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs ist § 447 Abs. 1 BGB nur anwendbar, wenn wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. Das bedeutet, wenn ein Verbraucher beim Kauf auswählen kann, ob das Paket mit DHL, Hermes oder sonstigen Anbietern versendet wird, ist das kein Aussuchen im Sinne des

§ 475 Abs. 2 BGB

. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

MAG

Magie99Capona

4.7.2024, 10:44:35

kurze verständnisfrage: würde das hier dann unter eine zu wenig leistung fallen weil der rest des buchs ja qualitativ in ordnung ist oder wäre das eine schlechtleistung?

QUAR

Quarklo

28.7.2024, 14:13:10

Das ist eine Schlechtleistung. Eine Zuwenigleistung setzt voraus, dass die Leistung teilbar ist. Dazu muss die Kaufsache ohne Einschränkung der Nutzbarkeit in mehrere Teile zerlegt werden können. Der Habersack kann aber ohne das Kapitel nicht ordnungsgemäß benutzt werden


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