Arglistiges Verschweigen § 444
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student S kauft seiner Kommilitonin K einen gebrauchten E-Scooter ab. Sie vereinbaren, dass K nicht für etwaige Mängel des Scooters haftet. Dabei weiß K, dass die Bremsen einen Defekt haben, durch den sie unregelmäßig kurzzeitig ausfallen, erzählt dies dem S aber nicht.
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Einordnung des Falls
Arglistiges Verschweigen § 444
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gewährleistung für einen Kaufgegenstand kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem K den S nicht über den Mangel an den Bremsen aufgeklärt hat, hat sie einen Mangel arglistig verschwiegen (§ 444 BGB).
Genau, so ist das!
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