§ 439 Abs. 4 BGB – Relative Unverhältnismäßigkeit
13. Februar 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft bei Handyhändler H für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit ein neues iPad Pro für €1.500. Als nach einem Monat einer der Lautstärkeregler abfällt, verlangt sie von H Lieferung eines neuen iPads (Kosten: €500). H verweigert dies und will lieber das iPad reparieren (Kosten: €5).
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Einordnung des Falls
§ 439 Abs. 4 BGB – Relative Unverhältnismäßigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verkäufer könnte die Nachlieferung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre (§ 439 Abs. 4 BGB).
Genau, so ist das!
3. Die Nachlieferung ist hier relativ unverhältnismäßig.
Ja, in der Tat!
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