Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Erlöschen des Schuldverhältnisses

Richtiger Gläubiger kraft Ermächtigung: Genehmigung (§ 185 Abs. 2 BGB)

Richtiger Gläubiger kraft Ermächtigung: Genehmigung (§ 185 Abs. 2 BGB)

19. August 2025

14 Kommentare

4,8(21.830 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E bestellt bei W einen Kaschmirmantel. Da sie bei der Lieferung nicht zuhause ist, wird er ihrer Nachbarin N übergeben. E freut sich, dass sie nun nicht zur Abholstation muss und nimmt den Mantel dankend entgegen.

Diesen Fall lösen 88,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Schuldrecht Allgemeiner Teil in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen