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§ 934 Alt. 1
7. April 2026
18 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schließt mit V einen Kaufvertrag über zwei Kisten Wein. Eigentümer dieser Kisten ist E (was K nicht weiß). V hat den Wein bei X eingelagert, X verwahrt ihn für V. K und V einigen sich über den Eigentumsübergang. V tritt K seinen Herausgabeanspruch gegen X ab.
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