§ 934 Alt. 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schließt mit V einen Kaufvertrag über zwei Kisten Wein. Eigentümer dieser Kisten ist E (was K nicht weiß). V hat den Wein bei X eingelagert (Verwahrungsvertrag). K und V einigen sich über den Eigentumsübergang. V tritt K seinen Herausgabeanspruch gegen X ab.
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Einordnung des Falls
§ 934 Alt. 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat Eigentum an den zwei Kisten Wein nach §§ 929 S. 1, 931 BGB erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. V ist mittelbarer Besitzer der Weinkisten.
Ja!
3. K hat Eigentum nach §§ 929 S. 1, 931, 934 BGB erlangt.
Genau, so ist das!
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