Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Nekrophilie
Diesen Fall lösen 98,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T tötet die O, um sich danach an der Leiche sexuell zu vergehen.
Einordnung des Falls
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Nekrophilie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB ) verwirklicht.
Genau, so ist das!