Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Nekrophilie
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Nekrophilie
17. Mai 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (4.744 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T tötet die O, um sich danach an der Leiche sexuell zu vergehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Nekrophilie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB ) verwirklicht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
BenRie
4.2.2025, 22:29:01
Vielleicht sollte man im Bereich der KV-Delikte lieber auf die grafischen Darstellungen
verzichten :)

Linne_Karlotta_
21.2.2025, 17:53:15
Hey @[BenRie](256893), danke für die Anregung. Wir sind aktuell dabei, unsere Inhalte – sprachlich sowie bezüglich der Illu – sensibler zu gestalten. Wir haben die Illus hier vorübergehend entfernt. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Robinski
8.5.2025, 19:19:44
Die Illustrationen helfen mir persönlich sehr sich die Fälle und damit den Inhalt zu merken. Wir können alle zustimmen, dass das Strafrecht sensible Themen behandelt. Dennoch sollten wir es, meiner persönlichen Ansicht innerhalb der Juristen-/Juristinnenausbildung, dennoch gleich wie die anderen Rechtsgebiete behandeln und darauf fixiert sein das bestmögliche Examen für die Jurafuchskunden zu ermöglichen. Unabhängig davon ob manche Personen eine hilfreiche Illustration "geschmacklos" empfinden.