obligandi causa
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G nimmt für seinen Nachbar N ein Paket an. G bezahlt dabei auch die dem Empfänger obliegende fällige Zustellgebühr.
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Einordnung des Falls
obligandi causa
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat für N ein berechtigtes Geschäft ohne Auftrag geführt (GoA, §§ 677, 683 S.1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. N hat "etwas erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. N hat die Befreiung von der Zahlungspflicht gegenüber dem Paketdienstleister "durch Leistung" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) des G erlangt.
Ja!
4. G hat die Leistung an N "ohne rechtlichen Grund" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erbracht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
26.5.2024, 10:25:15
Worin genau liegt hier die zweckgerichtete Vermögenmehrung? Ich hätte jetzt eher gesagt der G bezahlt aus
Gefälligkeitund nicht weil er irgendeinen Zweck mit der Zahlung verfolgt
Leo Lee
27.5.2024, 08:45:30
Hallo Blotgrim, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat könnte man vorliegend meinen, der G verfolge hier keinen Zweck. Achten jedoch darauf, dass der G hier bewusst die Zustellgebühr für den N zahlt und damit zur Erfüllung einer (Dritt-)Verbindlichkeit zahlt, was ebenfalls eine zweckgerichtete Vermehrung des Vermögens (der Post) darstellt :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo