Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student S entwendet aus dem juristischen Seminar die neueste Auflage des Rengier Strafrecht AT-Lehrbuchs.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft gestohlen, die öffentlich ausgestellt ist (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Benji
25.8.2022, 19:44:01
Gotteslästerung! :)