Jurafuchs

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Regelungswirkung eines behördlichen Hinweises

einfach
schwer86 % lösen richtig
9. Juni 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
B betreibt eine Bäckerei. Dort hat er Tische aufgestellt, an denen Kunden ihre Waren und Getränke verzehren können. Die zuständige Behörde erklärt B schriftlich, dass B nach § 2 Abs. 1 GastG eine Genehmigung benötige.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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