Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts
A demonstriert in Berlin für die Umsetzung eines Volksentscheids. A schwenkt eine Fahne, die weder Menschen gefährdet noch den Verkehr blockiert. Polizist P spricht – nach erfolgter Anhörung – gegenüber A die Sicherstellung der Fahne nach § 38 ASOG Bln aus.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Regelungswirkung eines polizeilicher Platzverweises mit anschließendem Vollzug
Feuerwerkliebhaber F probiert seine neuen Raketen in der gut besuchten Fußgängerzone aus. Polizistin P erkennt die Gefahr und spricht dem F einen Platzverweis für die Fußgängerzone aus. Als F dem nicht nachkommt, trägt die P den F aus der Fußgängerzone.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Regelungswirkung eines polizeilichen Platzverweises
Störenfried S randaliert beim lokalen Weinfest, beschimpft Festgäste und droht, sein Weinglas in die Menge zu werfen. Polizist P erteilt dem S für den Festplatz einen Platzverweis. S wankt fluchend davon.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Hoheitliches Handeln durch vertragliche Vereinbarung?
Behörde B vereinbart mit A vertraglich, dass dieser die Schneeentsorgung auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zu seiner Villa organisieren muss. Als es im darauffolgenden Jahr heftig schneit, will A den Schnee nicht entfernen.