Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts
A demonstriert in Berlin für die Umsetzung eines Volksentscheids. A schwenkt eine Fahne, die weder Menschen gefährdet noch den Verkehr blockiert. Polizist P spricht – nach erfolgter Anhörung – gegenüber A die Sicherstellung der Fahne nach § 38 ASOG Bln aus.
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Polizeilicher Platzverweis mit anschließendem Vollzug
Feuerwerkliebhaber F probiert seine neuen Raketen in der gut besuchten Fußgängerzone aus. Polizistin P erkennt die Gefahr und spricht dem F einen Platzverweis für die Fußgängerzone aus. Als F dem nicht nachkommt, trägt die P den F aus der Fußgängerzone.
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Polizeilicher Platzverweis
Störenfried S randaliert beim lokalen Weinfest, beschimpft Festgäste und droht, sein Weinglas in die Menge zu werfen. Polizist P erteilt dem S für den Festplatz einen Platzverweis. S wankt fluchend davon.
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Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – „Wiederholende Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung
C wird per Bescheid zur Beseitigung einer Antenne verpflichtet. C unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. C bittet die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem, mit "Verfügung" überschriebenen, Antwortschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung auf den ursprünglichen Bescheid.