Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Partylöwe L betreibt illegal einen Club. Die zuständige Behörde erlässt gegen L eine Untersagungsverfügung und gibt sie zur Post auf. Der Postbote wirft diese in Ls Briefkasten ein. Da L mit Partys beschäftigt ist, kommt er nicht dazu, die Post zu leeren und zu lesen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Untersagungsverfügung ist ein Verwaltungsakt. Sie bedarf deshalb für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. L hat von der Untersagungsverfügung keine Kenntnis genommen. Wurde ihm der Inhalt des Verwaltungsakts deshalb nicht eröffnet, sodass es an der Bekanntgabe im Rechtssinne fehlt?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Flohm
3.8.2023, 17:33:33
Juratiopharm
14.8.2023, 14:57:21
So (als
§ 130 BGBanalog) jedenfalls Rn 552 in Allgemeines Verwaltungsrecht von Detterbeck, allerdings dürfte es aufgrund der Fiktion in § 42 II VwVfG darauf idR nicht ankommen, sodass ich diese zivilrechtliche Zugangsfiktion in Fällen mit schriftlichen VA mir insgesamt sparen würde.
JCF
25.1.2024, 19:02:00
@[Juratiopharm](137466) die Zugangsfiktion ist in § 41 II VwVfG geregelt 😉