Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der in Erfurt lebende italienische Staatsangehörige E ist beim Skifahren tödlich verunglückt. In Deutschland hat er sich nie richtig eingelebt und auch nicht wohlgefühlt. Da er keine lebenden Verwandten hat, hat er in seinem Testament zumindest bestimmt, dass „sein Hab und Gut auf keinen Fall Deutschland zufallen soll“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat das gesetzliche Erbrecht des Staates mit seinem Testament wirksam ausgeschlossen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Träger des gesetzlichen Staatserbrechts ist der Freistaat Thüringen.
Genau, so ist das!
3. Der Freistaat Thüringen kann auf das gesetzliche Erbrecht verzichten, um dem letzten Willen des E gerecht zu werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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