Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
21. April 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (8.261 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der in Erfurt lebende italienische Staatsangehörige E ist beim Skifahren tödlich verunglückt. In Deutschland hat er sich nie richtig eingelebt und auch nicht wohlgefühlt. Da er keine lebenden Verwandten hat, hat er in seinem Testament zumindest bestimmt, dass „sein Hab und Gut auf keinen Fall Deutschland zufallen soll“.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat das gesetzliche Erbrecht des Staates mit seinem Testament wirksam ausgeschlossen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Träger des gesetzlichen Staatserbrechts ist der Freistaat Thüringen.
Genau, so ist das!
3. Der Freistaat Thüringen kann auf das gesetzliche Erbrecht verzichten, um dem letzten Willen des E gerecht zu werden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Solange
17.4.2025, 00:20:58
Wenn der Erblasser keine lebenden Verwandten hat und sein Erbe testamentarisch dem Staat vermacht hat, würde dann in dem Fall, wo der Staat das testamentarische Erbe ablehnt, der Staat nicht automatisch zum gesetzlichen Erben werden? Also wäre die Ausschlagung theoretisch möglich, würde aber am Ergebnis nichts ändern?