Tabularersitzung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat 1980 sein Grundstück an K aufgelassen, K wurde als Eigentümer eingetragen. Die Erben des V weisen 2009 nach, dass das Veräußerungsgeschäft damals nichtig war und erwirken die Eintragung eines Widerspruchs. K weiß um die Nichtigkeit.
Einordnung des Falls
Tabularersitzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eigentum an einem Grundstück kann nur rechtsgeschäftlich erworben werden.
Nein!
2. Die Tabularersitzung (§ 900 Abs. 1 S. 1 BGB) setzt die Gutgläubigkeit des Bucheigentümers voraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
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![Johannes Nebe](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wvfhtvrzxqxafjjjfautk.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Johannes Nebe
14.5.2022, 09:38:47
Zu Frage 1: Wäre nicht auch Vererbung ein Beispiel für Eigentumserwerb ohne Rechtsgeschäft?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
2.6.2022, 13:49:56
Hallo Johannes Nebe, beim Erbgang handelt es sich auch um ein Rechtsgeschäft. Dieses ist lediglich einseitig und daher kein Rechtsgeschäft im Sinne eines
Verkehrsgeschäfts. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
![Johannes Nebe](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wvfhtvrzxqxafjjjfautk.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Johannes Nebe
6.6.2022, 11:30:31
Hallo Nora Mommsen, danke für die Antwort. Ich möchte bezweifeln, dass Vererbung ein Rechtsgeschäft ist. Es fehlt schon an der Willenserklärung. Wir sprechen hier nicht vom Testieren. Viele Grüße JN