Tabularersitzung
4. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (6.781 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat 1980 sein Grundstück an K aufgelassen, K wurde als Eigentümer eingetragen. Die Erben des V weisen 2009 nach, dass das Veräußerungsgeschäft damals nichtig war und erwirken die Eintragung eines Widerspruchs. K weiß um die Nichtigkeit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tabularersitzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eigentum an einem Grundstück kann nur rechtsgeschäftlich erworben werden.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Tabularersitzung (§ 900 Abs. 1 S. 1 BGB) setzt die Gutgläubigkeit des Bucheigentümers voraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe
14.5.2022, 09:38:47

Nora Mommsen
2.6.2022, 13:49:56
Hallo Johannes Nebe, beim Erbgang handelt es sich auch um ein
Rechtsgeschäft. Dieses ist lediglich einseitig und daher kein
Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Johannes Nebe
6.6.2022, 11:30:31
Hallo Nora Mommsen, danke für die Antwort. Ich möchte bezweifeln, dass Vererbung ein
Rechtsgeschäftist. Es fehlt schon an der Willenserklärung. Wir sprechen hier nicht vom Testieren. Viele Grüße JN
Blotgrim
21.3.2025, 22:58:17
Einen ähnlichen Gedanken hatte ich auch. Wenn ich einfach die gesetzliche Erbfolge ihren Lauf nehmen lasse mangelt es doch an einer Willenserklärung und somit auch an einem einseitigen Rechtgeschäft. Wenn man testiert ist das natürlich anders, da stimme ich dir zu @[Nora Mommsen](178057)