Tabularersitzung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat 1980 sein Grundstück an K aufgelassen, K wurde als Eigentümer eingetragen. Die Erben des V weisen 2009 nach, dass das Veräußerungsgeschäft damals nichtig war und erwirken die Eintragung eines Widerspruchs. K weiß um die Nichtigkeit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tabularersitzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eigentum an einem Grundstück kann nur rechtsgeschäftlich erworben werden.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Tabularersitzung (§ 900 Abs. 1 S. 1 BGB) setzt die Gutgläubigkeit des Bucheigentümers voraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
14.5.2022, 09:38:47
Zu Frage 1: Wäre nicht auch Vererbung ein Beispiel für Eigentumserwerb ohne Rechtsgeschäft?
Nora Mommsen
2.6.2022, 13:49:56
Hallo Johannes Nebe, beim Erbgang handelt es sich auch um ein Rechtsgeschäft. Dieses ist lediglich einseitig und daher kein
Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
6.6.2022, 11:30:31
Hallo
Nora Mommsen, danke für die Antwort. Ich möchte bezweifeln, dass Vererbung ein Rechtsgeschäft ist. Es fehlt schon an der Willenserklärung. Wir sprechen hier nicht vom Testieren. Viele Grüße JN