Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
12. Februar 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (2.349 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B ist Os Bruder und täuscht ihr vor, dass er erpresst werde. Er solle €1000 bezahlen, sonst würde er von T „heimgesucht“. O gibt B das Geld, damit ihrem geliebten Bruder nicht geschieht.
Diesen Fall lösen 46,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH hat B der O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Nein!
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