Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Os Bruder und täuscht ihr vor, dass er erpresst werde. Er solle €1000 bezahlen, sonst würde er von T „heimgesucht“. O gibt B das Geld, damit ihrem geliebten Bruder nicht geschieht.
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Einordnung des Falls
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH hat T der O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Nein!
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