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Klageänderung von Erfüllung auf Surrogat bei nachträglicher Zerstörung der Sache
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Beschränkung des Klageantrags (§ 264 Nr. 2 ZPO)
K begehrt von B Übereignung eines €500 teuren Mofas, das K von B gekauft hat und bislang nicht bezahlt wurde. Nach Klagezustellung wird B das Mofa gestohlen. K verlangt nunmehr von B €100 Schadensersatz, da K das Mofa für €600 an D weiterverkauft hätte. Im Übrigen erklärt K die Hauptsache für erledigt. B widerspricht beidem.

Klageänderung bei vor Rechtshängigkeit eingetretener Veränderung (§ 264 Nr. 3 ZPO)
Vermieter K klagt gegen B auf Herausgabe des Fahrrads nach Ende des Mietvertrags. Noch vor Zustellung der Klageschrift bei B wird das Fahrrad durch einen schweren Unfall zerstört. K weiß von dem Unfall nichts und hätte es auch nicht wissen müssen. <i>Kann K seine Herausgabeklage nach § 264 Nr. 3 ZPO in eine Schadensersatzklage umstellen?</i>