Beschränkung des Klageantrags, § 264 Nr. 2 ZPO

9. Dezember 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K begehrt von B Übereignung eines €500 teuren Mofas, das K von B gekauft hat und bislang nicht bezahlt wurde. Nach Klagezustellung wird B das Mofa gestohlen. K verlangt nunmehr von B €100 Schadensersatz, da K das Mofa für €600 an D weiterverkauft hätte. Im Übrigen erklärt K die Hauptsache für erledigt. B widerspricht beidem.

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