Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
sachliche Zuständigkeit: Unterlassung bei nichtvermögensrechtlicher Sache
sachliche Zuständigkeit: Unterlassung bei nichtvermögensrechtlicher Sache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat K im Kleintierzuchtverein wiederholt als gehirnamputierte Idiotin bezeichnet. K will sich das nicht länger gefallen lassen und verklagt B auf Unterlassung.
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Einordnung des Falls
sachliche Zuständigkeit: Unterlassung bei nichtvermögensrechtlicher Sache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Unterlassungsklage handelt es sich um eine Streitigkeit nichtvermögensrechtlicher Art.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten kein Vermögensschaden besteht, sind stets die Amtsgerichte zuständig (§71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG).
Nein, das trifft nicht zu!
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