Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Zuständigkeit des Gerichts / ausschließlicher Gerichtsstand (§ 802 ZPO)
Zuständigkeit des Gerichts / ausschließlicher Gerichtsstand (§ 802 ZPO)
26. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der in Köln wohnende G verklagt S vor dem Landgericht Berlin erfolgreich auf Zahlung von €10.000. S zahlt. G lässt trotzdem €3.000 in bar bei S pfänden. S möchte gegen die Pfändung vorgehen und klagt beim Amtsgericht Köln. G verhandelt, ohne die Zuständigkeit zu rügen.
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