Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhanldung, aber vor dem Stellen der Anträge
Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhanldung, aber vor dem Stellen der Anträge
1. Juni 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K erhebt Klage mit zwei Anträgen jeweils über €5.000. In der mündlichen Verhandlung stellt K nur noch einen der beiden Anträge. B hat in der mündlichen Verhandlung noch keinen Antrag auf Klageabweisung gestellt, beteiligt sich aber an Gesprächen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage. Er widerspricht außerdem der Beschränkung auf nur einen der ursprünglichen Anträge des K.
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Einordnung des Falls
Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhanldung, aber vor dem Stellen der Anträge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine teilweise Klagerücknahme vor (§ 269 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hängt die Zulässigkeit der teilweisen Klagerücknahme hier von der Zustimmung des B ab (§ 269 Abs. 1 ZPO)?
Ja, in der Tat!
3. Da K nur einen Antrag stellt, entfällt nach § 269 Abs. 3 ZPO rückwirkend die Anhängigkeit des nur angekündigten, aber nicht gestellten Antrags, sodass das Gericht nicht mehr darüber entscheiden muss.
Nein!
4. Der nicht gestellte Antrag ist durch Teilversäumnisurteil abzuweisen (§ 333 ZPO).
Genau, so ist das!
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