Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Wegfall des Klageanlasses nach Rechtshängigkeit
Wegfall des Klageanlasses nach Rechtshängigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €3.000. Nachdem B die Klage erhalten hat, zahlt er den geforderten Betrag an K.
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Einordnung des Falls
Wegfall des Klageanlasses nach Rechtshängigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klageanlass ist nach Rechtshängigkeit weggefallen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann K seine Klage zurücknehmen (§ 269 Abs.1 ZPO)?
Ja, in der Tat!
3. Wenn K die Klage nach Rechtshängigkeit zurücknimmt, ist er grundsätzlich zur Kostentragung verpflichtet (§ 269 Abs.3 S.2 ZPO).
Ja!
4. K will dieser Kostentragungspflicht nach § 269 Abs.3 S.2 ZPO entgehen. Hat er die Möglichkeit seine Klage in eine Feststellungsklage gerichtet auf Kostentragung des B aus Verzug umstellen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dennis
22.1.2024, 11:15:14
Warum besteht die Wahlmöglichkeit nur bei Wegfall des Klageanlasses vor
Rechtshängigkeit? Vielleicht könntet ihr die Begründung dafür noch hinzufügen!
Juriano
10.5.2024, 15:46:26
Spontan würde ich sagen, dass die Klage mit dem konkreten Antrag unzulässig ist wegen einem fehlenden Feststellungsinteresse. Denn er kann nunmehr den Rechtsstreit für erledigt erklären.
sy
6.10.2024, 00:29:22
ich finde es auch nicht ausreichend, bloße deklaratorische Formulierungen zu verwenden, wenn es gerade um kleinste Veränderungen und Feinheiten geht, die einem im Assessorexamen wirklich vieles verhauen können.