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Mietmangel wegen nackten Vermieter im Hinterhof
Sachverhalt
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Konkludente Fortsetzung eines Mietverhältnisses?
Vermieterin V kündigt Gewerbemieter M fristlos, da M drei Monate keine Miete zahlt. Daraufhin zahlt M das Geld nach. Die Mietsache behält er, obwohl V diese mehrfach herausverlangt. M zahlt die bisherige Miete weiter. Ein Jahr später zieht M aus, ohne V für die letzten zwei Monate bezahlt zu haben. § 545 BGB war vertraglich ausgeschlossen.
Verjährungsbeginn bei mietvertraglichen Ansprüchen
M mietet 1981 von V eine Wohnung. 1984 verlegt M im Badezimmer Fliesen. Diese werden nicht ordnungsgemäß abgedichtet, sodass langsam Wasser in den Boden eindringt. 2016 stellt sich heraus, dass die Decke der darunter liegenden Wohnung infolgedessen einsturzgefährdet ist. V verlangt 2017 von M Schadensersatz.