Abgrenzung Compliance-Ordnung am Arbeitsplatz 1


leicht

Diesen Fall lösen 93,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Arbeitnehmerin Xenia arbeitet als Sachbearbeiterin im Unternehmen U. Ihr Schreibtisch ist der Inbegriff von Chaos und Unordnung. Ihre Arbeit für U erledigt sie hingegen tadellos. Vorgesetzter Virgil, der Chaos hasst, tadelt Xenia: So könne man keine Compliance gewährleisten.

Einordnung des Falls

Abgrenzung Compliance-Ordnung am Arbeitsplatz 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Jeder Verstoß gegen geltendes Recht oder unternehmensinterne Vorgaben wie Richtlinien oder Dienstanweisungen begründet ein Compliance-Risiko für das Unternehmen.

Nein, das trifft nicht zu!

Compliance meint die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien. Unternehmen und Mitarbeiter:innen müssen zwar ausnahmslos alle anwendbaren Rechtsnormen einhalten. Die Unternehmensleitung kann dies aber nicht umfassend überwachen. Als Compliance-Risiken werden deshalb nur wesentliche Regelverstöße angesehen, bei denen (1) Gefahren für Leib und Leben von Menschen auftreten können, (2) das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, (3) das Unternehmen einen Reputationsschaden in der Öffentlichkeit erleiden kann, oder (4) Organe, Mitarbeiter oder dem Unternehmen verbundene Dritte nicht nur in geringfügigem Umfang strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein können. Hier hat Xenia noch nicht einmal gegen geltendes Recht verstoßen.

2. Virgil meint, das Chaos an Xenias Arbeitsplatz verstoße gegen Us Compliance-Richtlinie. Unterstellt, dass Virgils Vorwurf zutrifft: Ist Xenias Chaos ein Compliance-Risiko für Unternehmen U?

Nein, das ist nicht der Fall!

Als Compliance-Risiken werden nur wesentliche Regelverstöße angesehen, bei denen (1) Gefahren für Leib und Leben von Menschen auftreten können, (2) das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, (3) das Unternehmen einen Reputationsschaden in der Öffentlichkeit erleiden kann, oder (4) Organe, Mitarbeiter oder dem Unternehmen verbundene Dritte nicht nur in geringfügigem Umfang strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein können. Die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung begründet keine Compliance-Risiken, es sei denn, dies beeinflusst Arbeitsabläufe negativ und droht dem Unternehmen zu schaden. Dies ist hier nicht der Fall. Xenias Arbeit ist tadellos.

Jurafuchs kostenlos testen


PH

Philipp

30.12.2020, 23:18:00

Eine kurzer Hinweis auf die datenschutzrechtliche Komponente wäre hier ggfs. sinnvoll. Wenn „Chaos und Unordnung“ auch Dokumente mit personenbezogenen Daten umfassen, kann dies durchaus ein Compliance-Thema sein.

Tobias Rexler

Tobias Rexler

11.3.2022, 08:46:42

Das ist m.E. zu weit hergeholt und wirkt gekünstelt. Eine zu weite Auslegung des Sachverhaltes birgt die Gefahr den Schwerpunkt der Aufgabe zu verfehlen. Man kann hier beispielsweise entgegenhalten, dass das Büro ja abschließbar sei und nur die Mitarbeiterin als auch ihr Vorgesetzter Zugang haben. Demnach wäre der Vertraulichkeit von Daten wieder genüge getan. P.S. Arbeite selbst als Datenschützer ;)


© Jurafuchs 2024