Abgrenzung Compliance-Ordnung am Arbeitsplatz 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmerin Xenia arbeitet als Sachbearbeiterin im Unternehmen U. Ihr Schreibtisch ist der Inbegriff von Chaos und Unordnung. Ihre Arbeit für U erledigt sie hingegen tadellos. Vorgesetzter Virgil, der Chaos hasst, tadelt Xenia: So könne man keine Compliance gewährleisten.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Compliance-Ordnung am Arbeitsplatz 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jeder Verstoß gegen geltendes Recht oder unternehmensinterne Vorgaben wie Richtlinien oder Dienstanweisungen begründet ein Compliance-Risiko für das Unternehmen.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Virgil meint, das Chaos an Xenias Arbeitsplatz verstoße gegen Us Compliance-Richtlinie. Unterstellt, dass Virgils Vorwurf zutrifft: Ist Xenias Chaos ein Compliance-Risiko für Unternehmen U?
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Nein, das ist nicht der Fall!
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Philipp
30.12.2020, 23:18:00
Eine kurzer Hinweis auf die datenschutzrechtliche Komponente wäre hier ggfs. sinnvoll. Wenn „Chaos und Unordnung“ auch Dokumente mit personenbezogenen Daten umfassen, kann dies durchaus ein Compliance-Thema sein.

Tobias Rexler
11.3.2022, 08:46:42
Das ist m.E. zu weit hergeholt und wirkt gekünstelt. Eine zu weite Auslegung des Sachverhaltes birgt die Gefahr den Schwerpunkt der Aufgabe zu verfehlen. Man kann hier beispielsweise entgegenhalten, dass das Büro ja abschließbar sei und nur die Mitarbeiterin als auch ihr Vorgesetzter Zugang haben. Demnach wäre der Vertraulichkeit von Daten wieder genüge getan. P.S. Arbeite selbst als Datenschützer ;)