Präklusion bei Titeln nach § 794 ZPO

16. Januar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B sind alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen der S-GmbH. G verklagt S auf Zahlung von €5.000. A veranlasst die Zahlung; B weiß davon nichts. In der mündlichen Verhandlung schließt B für S mit G einen Vergleich, nach dem S €3.000 zahlen soll. G will vollstrecken.

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