Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Kohl-Tagebücher – Besprechen eines Tonbandes
Kohl-Tagebücher – Besprechen eines Tonbandes
20. Mai 2025
4,8 ★ (20.417 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und J vereinbaren, dass J die Memoiren des K anfertigen soll. Hierzu nimmt J Gespräche mit K auf Tonbänder des J auf. Nachdem es zwischen J und K zu einem Streit gekommen war, verlangt K Herausgabe der Tonbänder mit der Begründung, er sei Eigentümer geworden.
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Einordnung des Falls
Kohl-Tagebücher – Besprechen eines Tonbandes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird durch das Aufnehmen eines Interviews auf Tonbänder eine neue Sache hergestellt?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn Zweck der Tonbänder wäre, diese weiterzuveräußern, läge eine neue Sache vor.
Genau, so ist das!
3. Die Bedeutung des Inhalts der aufgezeichneten Interviews spielt für die Einordnung als neue Sache eine entscheidende Rolle.
Nein, das trifft nicht zu!
4. K hat Eigentum an den Tonbändern nach § 950 BGB erworben.
Nein!
5. Kann K Herausgabe der Tonbänder nach § 985 BGB verlangen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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