Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) Einführung
Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) Einführung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prokurist P ist im Betrieb der O angestellt. Ohne das zu dürfen, nimmt er Waren, die Os Betrieb gehören, für sich mit nach Hause.
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Einordnung des Falls
Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) Einführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn P die ihm durch Rechtsgeschäft oder Gesetz eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen hat, Nachteil zufügt, erfüllt er den objektiven Tatbestand der Untreue (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat seine rechtliche Befugnis missbraucht.
Nein!
3. Indem P dem Betrieb die Waren entwendet, erfüllt er aber den objektiven Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hugo
13.4.2023, 13:46:46
Ich verstehe das nicht ganz: Hier kommt es doch gar nicht auf Ps Stellung als Prokurist an, und damit nicht auf eine Vermögensbetreuungspflicht, weil er außerhalb seiner besonderen Aufgaben an sich selbst verfügt? Wo ist der Unterschied, wenn Sekretärin S die Waren mitnimmt, hier dann aber kein § 266 I vorliegt ? LIegt nicht eher ein einfacher Diebstahl vor? Danke im Voraus :-)
Patrick4219
31.7.2024, 20:36:57
Der Unterschied liegt in der Nähe der Personen zum Vermögen des Geschädigten. Der Prokurist kommt bestimmungsgemäß mit dem Vermögen des Geschäftsinhabers in Kontakt. Ihm wird seitens des Geschäftsinhabers daher eine höhere Verantwortung/ein höheres Vertrauen übertragen als dem Sekretär, der in der Regel keinen direkten Kontak zum Vermögen des Geschäftsführers hat und über dieses nicht verfügen kann. Etwas flapsig könnte man sagen, dass der Untreuetatbestand durch die Hintertür neben dem Vermögen auch ein entäuschtes Vertrauen schützt (bitte niemals so in einer Klausur schreiben! 😅)