Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Besonders schwer – komplette Minderung
Besonders schwer – komplette Minderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R bucht bei V einen siebentägigen Urlaub in einem All-inclusive-Hotel. Bei dem reichhaltigen Buffet holt sich R schon am ersten Tag eine Salmonellenvergiftung und liegt die gesamten sieben Tage flach. R findet gerade noch die Kraft, V in einer wütenden Mail davon zu berichten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besonders schwer – komplette Minderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Voraussetzungen einer Minderung liegen vor (§§ 651i Abs. 3 Nr. 6, 651m BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Höhe der geminderten Vergütung berechnet sich nur aus dem mangelfreien Wert der Reise und der vereinbarten Vergütung.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Es kommt eine Minderung um 100% in Betracht.
Ja, in der Tat!
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