Schadensersatz (§§651i III Nr. 7, 651n BGB)

30. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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R hat bei V Flug und Hotel gebucht. Als R am Flughafen ankommt, wird ihr mitgeteilt, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben werden muss. Als R V damit konfrontiert, unternimmt dieser nichts. R fährt zurück in ihr Hotel. Durch die weitere Übernachtung und die Rückfahrt entstehen Kosten.

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