Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Schadensersatz (§§651i III Nr. 7, 651n BGB)
Schadensersatz (§§651i III Nr. 7, 651n BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R hat bei V Flug und Hotel gebucht. Als R am Flughafen ankommt, wird ihr mitgeteilt, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben werden muss. Als R V damit konfrontiert, unternimmt dieser nichts. R fährt zurück in ihr Hotel. Durch die weitere Übernachtung und die Rückfahrt entstehen Kosten.
Diesen Fall lösen 78,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schadensersatz (§§651i III Nr. 7, 651n BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R könnte ein Schadensersatzanspruch aus §§ 651i Abs. 3 Nr. 7, 280 Abs. 1 BGB zustehen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. R könnte ein Schadensersatzanspruch aus §§ 651i Abs. 3 Nr. 7, 651n Abs. 1 BGB zustehen.
Genau, so ist das!
3. Es liegt ein Mangel (§ 651i Abs. 2 BGB), den V verschuldet hat und eine Mängelanzeige (§ 651o BGB) vor.
Ja, in der Tat!
4. § 651n BGB erfasst nur den direkten Schaden aus dem Reisemangel, also das Erfüllungsinteresse.
Nein!
5. Die Kosten der Übernachtung und die Fahrkosten stellen kausale Schäden dar.
Genau, so ist das!
6. R hat einen Anspruch auf Schadensersatz (§§ 651i Abs. 3 Nr. 7, 651n Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LS2024
19.6.2024, 12:40:52
Wieso wird § 651k IV BGB hier nicht angewendet oder zumindest erwähnt? Das dürfte doch lex specialis sein. Diesbezüglich fände ich es auch interessant in welchem Verhältnis dieser Anspruch zu § 651n BGB steht. Dazu habe ich auf den ersten Blick nichts in der Kommentarliteratur gefunden.
Dogu
19.8.2024, 13:13:29
Also ich interpretiere den SV so, dass die Reise noch gar nicht begonnen hat. Insofern ist die Frage der Rückbeförderung nach § 651k IV BGB nicht relevant.
LS2024
19.8.2024, 14:59:02
Ah ja, § 651k IV BGB gilt ja nur für die Unmöglichkeit der Rückbeförderung. Danke Dir :)
Dogu
19.8.2024, 16:41:02
Gerne :)