Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Einreden des Sicherungsgebers

Schuldbeitritt: Kein Leistungsverweigerungsrecht analog § 770 Abs. 2 BGB, § 129 Abs. 2 HGB

Schuldbeitritt: Kein Leistungsverweigerungsrecht analog § 770 Abs. 2 BGB, § 129 Abs. 2 HGB

4. März 2026

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S schuldet G den Kaufpreis für einen Grill. C tritt dieser Schuld bei. Wenig später sind S und G in einen Verkehrsunfall verwickelt, wodurch S einen Schadensersatzanspruch gegen G erlangt. Nun möchte G den C in Anspruch nehmen.

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